Dienstag, 14. März 2017

Auslegung von Heizungsanlagen

Informationen für die Auslegung

Die Heizungsanlage muss derart ausgelegt, eingebaut und betrieben werden, dass sie keine Schäden am Gebäude oder an anderen Einrichtungen verursacht, und dass Kosten und Energieverbrauch angemessen berücksichtigt werden.

Die Heizungsanlage muss unter gebührender Berücksichtigung der Anforderungen, die sich aus Einbau, Abnahme, Betrieb, Wartung und Reparatur von Einzelteilen, Geräten und dem System selbst ergeben, geplant werden.

Der Planer muss mit seinem Auftraggeber bereits vor oder im Planungsstadium über die folgenden Punkte Übereinstimmung erzielen und dies dokumentieren: 

  • Klärung der Verantwortlichkeiten zwischen Planer und Installateur und Festlegung, ob qualifiziertes Bedienungspersonal erforderlich ist oder nicht;

  • Notwendigkeit der Einhaltung relevanter lokaler oder gesetzlicher Vorschriften;

  • thermische Eigenschaften des Gebäudes für die Berechnung der Heizlast und mögliche Verbesserungen hinsichtlich Energieeinsparung;

  • Norm-Außentemperatur;

  • Norm-Innentemperatur;

  • Methode der Heizlastberechnung;


  • Art der Energieversorgung;

  • Anordnung des Wärmeerzeugers unter besonderer Berücksichtigung der Zugänglichkeit für die Instandhaltung sowie der Wege der Abgasabführung und der Versorgung mit Verbrennungsluft;
  • falls erforderlich, Bauart, Anordnung, Abmessungen, Konstruktion und Eignung von Schornsteinen und Abgaseinrichtungen;
  • falls erforderlich, Anordnung, Größe und Zugänglichkeit der Brennstofflagerung;
  • Überlegungen bei festen Brennstoffen bezüglich der Asche-Beseitigung und -Entsorgung;
  • Lage der Ausdehnungsleitungen und des Ausdehnungsgefäßes bei offenen bzw. von Druckausdehnungsgefäß,  Füllvorrichtung und Manometer bei geschlossenen Anlagen;
  • Einrichtungen zum Füllen und Entleeren der Heizungsanlage;
  • Anforderungen an vorhandene verbundene Systeme;
  • Art und Anordnung der Heizflächen;
  • Regelung der Heizungsanlage und der verbundenen Systeme, einschließlich der Frage des Frostschutzes;
  • Verlauf und Verlegeverfahren der Rohrleitungen;
  • Vorkehrungen und Maßnahmen zum hydraulischen Abgleich;
  • Vorkehrungen, um den Energieverbrauch zu messen;
  • die Oberflächentemperaturen exponierter Oberflächen der Heizungsanlage;
  • Vorkehrungen zum Behandeln des Heizwassers;
  • Erfordernis einer zusätzlichen Aufheizleistung nach EN 12831 (z. B. Nachtabsenkung oder unterbrochene Beheizung);
  • Bestimmung der Auslegungsfaktoren 


Das Wärmeerzeugungssystem muss so geplant werden, dass der Wärmebedarf der Heizungsanlage sowie die Anforderungen sämtlicher verbundener Systeme gedeckt werden können. Die Auslegungs-Heizlast muss nach EN 12831 berechnet werden.
Eine alternative, jedoch anerkannte Methode darf nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber angewandt werden.
Das Wärmeerzeugungssystem muss so geplant und dimensioniert werden, dass es der Art der Energieversorgung Rechnung trägt.

Die Leistung des Wärmeerzeugungssystems muss so ausgelegt werden, dass die der Norm-Heizlast entsprechende Wärmemenge dem Wärmeabgabesystem und sämtlicher verbundener Systeme entsprechend den Festlegungen in  zugeführt werden kann.

©  Marc Husmann   Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers.