Mittwoch, 15. März 2017

Betrieb von Lüftungsanlagen



Ventilatorgestützte Lüftungssysteme müssen in der Heizperiode (unterhalb der Heizgrenztemperatur) bei Abwesenheit der Nutzer so betrieben werden, dass die Lüftung zum Feuchteschutz ständig sichergestellt ist.

Die Einzelraum- und Wohnungs-Lüftungsgeräte bzw. Zentral- und Einzelventilatoranlagen sind dazu entweder dauernd oder im dauernden, regelmäßigen Intervallbetrieb zu betreiben. Bei Intervallbetrieb dürfen sie bei einer täglichen Laufzeit von mindestens 12 h nicht länger als jeweils 1 h ausgeschaltet sein. Außerhalb der Heizperiode wird dieselbe Betriebsweise empfohlen. Bei mehrtägiger Abwesenheit der Nutzer darf von Nennlüftung auf Reduzierte Lüftung geschaltet werden(„Urlaubsschaltung“).

Für Anlagen mit „E“-Kennzeichnung muss ein Betrieb für die Lüftung zum Feuchteschutz möglich sein. Um unnötige Heizwärmeverluste und zu trockene Raumluft während der Heizperiode zu vermeiden, sollte die Intensivlüftung nach einer bestimmten Zeitdauer, z. B. nach 1 h, automatisch auf Nennlüftung zurückgeschaltet werden. Für Anlagen mit „E“-Kennzeichnung muss eine automatische Rückschaltung in die Nennlüftung erfolgen.

Wenn bei tiefen Außentemperaturen die relative Luftfeuchte der Raumluft an wenigen Tagen unter etwa 30 % abfällt, kann die Lüftungsanlage/das Lüftungsgerät auch während der Anwesenheit der Nutzer vorübergehend, abweichend von der Nennlüftung, mit vermindertem Luftvolumenstrom, z. B. mit Reduzierter Lüftung,betrieben werden. Maßgebend für die Aufrechterhaltung eines sachgerechten Betriebes ist neben einer sachgerechten Inbetriebnahme, auch die regelmäßige Instandhaltung der/des Lüftungsanlage/-gerätes.  

Es ist darauf zu achten, dass Gerüche und Staub nicht von Wohnung zu Wohnung übertragen werden können.In MFH ist die interne Gebäudedichtheit einzuhalten. Besonders gilt das für die Herstellung und Abdichtung von Leitungsdurchführungen und Installationsschächten. Die Installation der Lüftungsanlagen bzw. Lüftungsgeräte ist entsprechend den Einsatzgrenzen in den Herstellerunterlagen durchzuführen. Auf eine einfache und gute Zugänglichkeit für Instandhaltungs- und Servicearbeiten ist zu achten.
Im Bereich von allen geöffneten Inspektions- bzw. Service-Öffnungen muss noch genügend Arbeitsraum bzw. Bewegungsfreiraum zur Verfügung stehen. Die Aufstellung sollte frostfrei erfolgen. Der elektrotechnische Anschluss und die Kondensatabführung sind nach den einschlägigen Regeln der Technik vorzunehmen. Vor  Einbau der/des Lüftungsanlage/-gerätes sind die Typschilder mit den Anforderungen aus der Planung zu vergleichen.

Eine Beschriftung der Luftleitungen über die Art der geförderten Luft und die Luftrichtung wird zur Vereinfachung der Instandhaltungs- und Servicearbeiten empfohlen.Bei Inbetriebnahme von Lüftungsanlagen/-geräten sind Ventilatoren und das Luftleitungsnetz so abzugleichen,dass an allen Luftdurchlässen die geplanten Luftvolumenströme nachgewiesen werden können.Um Filterwechsel einfach zu gestalten, sind die Angaben zu den erforderlichen Filtermedien gut sichtbar an den Filtergehäusen zu vermerken.Das Lüftungssystem ist gereinigt und mit sauberen Filtereinsätzen an den Nutzer zu übergeben.

©  Marc Husmann   Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers.