Mittwoch, 15. März 2017

Datenaufnahme für den Energieausweis

        


Eine möglichst detaillierte Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes des zu  beurteilenden Gebäudes und eine exakte Bewertung der Anlagentechnik sind die Voraussetzung für einen aussagekräftigen Energieausweis.

Die Grundlage für einen Energieausweis bilden die folgenden Unterlagen:

1. Die ausgehändigten Bestandspläne des Gebäudes
2. Die Datenerfassung und Bestandsaufnahme (örtliche Untersuchung)
3. Die Angaben aus den persönlichen Gesprächen Vor dem Ortstermin sollte man sich vorhandene Grundrisszeichnungen, Schnittzeichnungen und Ansichten, Energieabrechnungen der letzten drei Jahre (Öl, Gas, Strom, Fernwärme,Holz, usw.) sowie die letzten Schornsteinfegerprotokolle zum zu beurteilenden Gebäude aushändigen lassen.

Aus eventuell vorhandenen Baubeschreibungen kann man Angaben zu den einzelnen Bauteilen entnehmen. Der §17 Abs. 5 der EnEV  regelt, dass der Aussteller die vom Eigentümer bereitgestellten Daten seinen Berechnungen nur zugrunde legen darf, sofern keine Zweifel an ihrer Richtigkeit bestehen. Einer fachgerechten Berechnung sollte eine Vor-Ort-Besichtigung des Gebäudes vorausgehen.Die erhaltenen Zeichnungen sollten auf Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Gebäude überprüft werden.  

Unstimmigkeiten sind entsprechend zu berücksichtigen. 

©  Marc Husmann   Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers.