Mittwoch, 15. März 2017

Energieausweis häufige Fehler


Die Energiebilanz  erfolgt anhand von Bilanzgleichungen und Kennwerten.  
Energiekennwerte sind anhand realer Projektdaten zu verwenden.  Ein Teil der
hinterlegten Kennwerte bezieht sich jedoch starr auf das Klima von Würzburg (stellvertretend für das „Standardklima Deutschland“). Diese Kennwerte können innerhalb eines Bedarfs-Verbrauchs-Abgleichs nicht auf andere Wetterdatensätze umgestellt werden.

Das bedeutet wenn Sie nicht an dem Musterstandort Würzburg wohnen, sind die verwendeten Kennwerte für Ihr Bauvorhaben sei es Neubau oder Modernisierungsmaßnahme falsch gewählt.

Daher wäre es nötig, die Verbrauchsdaten einer Witterungskorrektur im Energieausweis (Standort und spezifisches jährliches Wetter) zu unterziehen, um eine Vergleichbarkeit herzustellen.

Diese Vorgehensweise entspräche der Witterungskorrektur für Heizenergieverbrauchswerte.
Daher wird der Standort-Fehler im Bedarfs-Verbrauchs-Abgleich nicht unterbunden. Der Fehler in der Erstellung des Energieausweises , welcher sich aufgrund unterschiedlich warmer und lichtintensiver Jahre ergibt, kann durch eine Mittelwertbildung mehrerer Messjahre vermindert, aber nicht vermieden werden.

Bei der Bilanz raumlufttechnischer Anlagen können nur Zulufttemperaturen zwischen 14 °C und 22 °C im Energieausweis gewählt werden. Und auch bei Zuluftfeuchte-Sollwerten kann nur zwischen einem Band von 6 g/kg bis 11 g/kg oder einem festen Betrag von 8 g/kg gewählt werden. Damit ist ein Verbrauchsabgleich für Nutzungsprofile mit abweichenden Randdaten nicht korrekt möglich. 

Folgende thermische Energieaufwendungen  vor allem für Prozessenergie  sind nicht im Bilanzumfang eines Energieausweises enthalten:

  • Prozessdampf- oder Wärme- oder Stromerzeugung für Küchen, Wäschereien, Sterilisation u. ä.;
  • Deckung von Verdunstungsenergiemengen bei Schwimmbecken;
  • Außenheizungen für Auffahrten, Dachrinnen u. ä.;
  • jegliche Produktionswärme.

Folgende nicht-thermische Energieaufwendungen  vor allem für Prozesse  sind nicht im Bilanzumfang des Energieausweises enthalten:

  • Beleuchtung aus dekorativen Zwecken, Außen- und Sicherheitsbeleuchtung;
  • EDV-Einrichtungen (Computer, USV, Zentralrechner usw.);
  • Telekommunikationseinrichtungen und -zentralen (Telefon, Fax usw.);
  • Büroeinrichtung (Drucker, Kopierer, usw.);
  • Funk- und Fernsehtechnik (Fernseher, Video, Radio, Satelliten usw.);
  • Haushaltsgeräte (Waschmaschinen, Trockner, Spülmaschinen usw.);
  • Verpflegungsgeräte (Kaffeemaschinen, Herde, Mikrowellen, Automaten usw.);
  • Transportanlagen (Rolltreppen, Aufzüge usw.);
  • Überwachungs- und Schließanlagen;
  • Krankenhaustechnik;
  • Werbeanzeigen;
  • Betrieb von elektrischen Geräten für die Produktion.

Es ergibt sich eine Ungenauigkeit, die bei der Interpretation des Bedarfs-Verbrauchs-
Abgleich berücksichtigt werden muss.
Je nach Region werden Erdgase mit mehr oder weniger Energiegehalt verteilt; das vor Ort verteilte Erdgas kann in der Qualität auch zwischen den tabellierten Werten liegen; der Wert kann auch innerhalb des Versorgungsgebietes zeitlich schwanken; es sollte bei der Verbrauchsdatenanalyse der Energiegehalt laut Versorger verwendet werden.

Das ist allerdings in Energieausweisen nicht der Fall.


Der gemessene Verbrauch ist einer Korrektur zu unterziehen. Dabei werden die witterungsabhängigen Anteile einer Witterungskorrektur und die nicht witterungsabhängigen Anteile des Verbrauchs einer Zeitkorrektur unterzogen.

Zum Abgleich von Energiebedarf und Energieverbrauch für die Beheizung von Gebäuden sollten zunächst die Randbedingungen der Berechnung des Nutzenergiebedarfs überprüft werden. Entscheidend sind hier die Nutzungszeiten, Luftwechsel und Innentemperaturen. Eine Anpassung dieser Daten beeinflusst neben dem Heizbedarf oft auch den Kühlenergiebedarf.


Beim Abgleich von Energiebedarf und Energieverbrauch für die Trinkwarmwasserbereitung von Gebäuden ist zu berücksichtigen, dass der Warmwasserverbrauch im Nichtwohnungsbereich sehr unterschiedlich hoch sein kann. Die Bedarfswerte in DIN V 18599 entstammen einer Literaturanalyse, sie geben typische Werte wieder, können jedoch im Einzelfall erheblich vom Verbrauch abweichen. Wird der Energieverbrauch über das gemessene Warmwasservolumen errechnet, ist die Warmwassertemperatur zu berücksichtigen.

Der Heizwärme- und der Kühlbedarf sind zunächst überschlägig zu ermitteln, wobei ungeregelte Wärme- und
Kälteeinträge aus Heiz- und Kühlanlagen unberücksichtigt bleiben.

Die nach dem vorliegenden Verfahren ermittelten Energiebedarfswerte sind nicht zur Dimensionierung
einzelner Komponenten geeignet.

 In den Kälte- und Wärmeeinträgen durch mechanische Lüftung nach den Gleichungen (86) und (87) wird die direkt durch Zuluftauslässe in die Gebäudezone eingebrachte Zuluft mit Zulufttemperatur berücksichtigt.
Zusätzlich ist, abhängig vom Lüftungskonzept, der durch die mechanische Lüftung verursachte Luftaustausch zwischen benachbarten Gebäudezonen zu berücksichtigen 

Wenn im Wärmeerzeuger oder in der Heizungsanlage ein Überströmventil, eine hydraulische Weiche oder ein druckloser Verteiler eingebaut ist, dann sind die monatlichen Rücklauftemperaturen für den Prozessbereich Wärmeerzeugung zu korrigieren. Eine Korrektur der Rücklauftemperatur findet nicht statt.

Für Einrohrheizungen gibt es keine Standardwerte. Für die Abschätzung der Leitungslängen wird empfohlen, Modifikationen an den Formeln für Zweirohrheizungen vorzunehmen.

Für Fußbodenheizungen gibt es keine Standardwerte. Daher wird empfohlen, für Fußbodenheizungen einen passenden Netztyp (siehe Anhang C und dessen Schätzformeln) anzusetzen, jedoch ohne die Anbindeleitungen.
Man kann davon ausgehen, dass die meisten Fußbodenheizungen nach dem Netztypen II ausgeführt werden. 

Wenn das Solarsystem mit einem bivalenten Heizsystem kombiniert wird (z. B. mit einer Wärmepumpe mit elektrischem Heizstab) muss dies entsprechend bei der Bestimmung der Wärmepumpe/des Heizstabes berücksichtigt werden (der Anteil der Heizwärme, die z. B. durch den Grundlast-Wärmeerzeuger gedeckt wird, bezieht sich dann auf den um die Solarwärme reduzierten Heizwärmebedarf des Gebäudes)

Für die Ermittlung des Energieertrags der Kombianlage müssen von dieser die folgenden Größen bekannt sein: 

a) jährlicher Gesamtwärmebedarf für Trinkwasser

b) Kollektor (Produktwerte, ermittelt nach DIN EN 12975-2; Standardwerte auch für Altanlagen, siehe DIN V 18599-8:2011-12, Tabelle 15
die Kollektorfläche (Apertur) für Kombianlagen, in m2 ;
⎯ der Konversionsfaktor;
⎯ der Wärmedurchgangskoeffizient, in W/(m2 · K);
⎯ der Wärmedurchgangskoeffizient, in W/(m2 · K2 );
⎯ der Einstrahlwinkelkorrekturfaktor bei 50° Einstrahlung;
⎯ die effektive Wärmekapazität, in kJ/(m2 · K). 
   Neigung und Ausrichtung des Kollektorfeldes (Standardwerte auch für Altanlagen,
⎯ Neigungswinkel  (β= 0° horizontal);
⎯ Winkel der Abweichung von der Südausrichtung (Südabweichung) γ(γ= -90° Osten).

Der Energieertrag von großen Kombianlagen ist von einer Vielzahl von Betriebsparametern abhängig. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Langzeitwärmespeicher in diese Anlagen integriert sind. Eine Berechnung des Energieertrags von großen Kombianlagen mit Langzeitwärmespeichern ist mit dem  angegebenen Rechenverfahren für den Energieausweis nicht möglich.

Falls keine Daten verfügbar sind, werden Standardwerte für einstufige Wärmepumpen in
angegeben. Diese geben aber nur das Verhalten einer markttypischen Wärmepumpe wider und es besteht kein Bezug mehr zu einem konkreten Gerät.  

Da die DIN EN 16147 für die Heizperiode nur den Prüfpunkt bei einer Außentemperatur von  
7 °C angibt, erhält man keine nach Temperaturklassen unterteilte Laufzeit für die Trinkwassererwärmung sondern nur eine monatliche Laufzeit.

Leistungszahl (COP) nach 2010 (DIN EN 14511) 2,8 3,2 3,8

Vorausgesetzt wird die Dimensionierung aller Anlagenkomponenten nach dem Stand der Technik. Die nach diesem Verfahren ermittelten Energiebedarfswerte können nicht zur Dimensionierung einzelner Komponenten herangezogen werden.
Ventilatorgestützte Systeme der Wohnungslüftung werden nach DIN 1946-6 eingeteilt. Es wird
deren bestimmungsgemäßer Betrieb nach den anerkannten Regeln der Technik vorausgesetzt. Diesbezügliche gesonderte Hinweise (z. B. hinsichtlich der Planung und Bemessung der Wohnungslüftungsanlagen) können DIN 1946-6 entnommen werden.
Abluft-Zuluft-Wärmepumpen werden nach dem Berechnungsverfahren als Wärmeerzeuger
bilanziert. Es erfolgt keine Berücksichtigung der Wärmepumpe bei der Berechnung der
Zulufttemperatur  für den Nutzwärmebedarf nach DIN V 18599-2.

Wird die Abluft-Zuluft-Wärmepumpe mit einem vorgeschalteten Abluft-Zuluft-Wärmeübertrager und / oder mit regenerativer Luftvorwärmung kombiniert, erfolgt nach dem Berechnungsverfahren  keine Berücksichtigung der Wärmepumpe bei der Berechnung der Zulufttemperatur für den Nutzwärmebedarf nach DIN V 18599-2.

Luftheizungsanlagen werden nach dem Berechnungsverfahren als Wärmeerzeuger
bilanziert. Es erfolgt keine Berücksichtigung der Luftheizung bei der Berechnung der Zulufttemperatur  für den Nutzwärmebedarf nach DIN V 18599-2. Dies gilt unabhängig von der Art der Lufterwärmung und unabhängig davon, ob es sich um
ein monovalentes Luftheizsystem (ausschließlich luftführendes System) oder um bivalente Heizsysteme (wasserführendes Nachheizregister) handelt.

Die Leistungszahl der Wärmepumpe für die Trinkwassererwärmung COPw
wird nach DIN EN 16147 geprüft

Allgemein gültige Hinweise auf die Begrenzung der Temperaturdifferenzen zwischen Zu- und Raumluft können in dem  Energieausweis nicht angegeben werden. Ebenso können keine Begrenzungen für die Bemessung der Zuluftvolumenströme angegeben werden.
Die thermische Behaglichkeit nach DIN EN 13779 ist durch das Lüftungsystem sicherzustellen. Die minimalen und maximalen Zulufttemperaturen und Luftvolumenströme sind entsprechend planerisch festzulegen und zu dokumentieren.

In Abhängigkeit des Klimasystems und der Luftführung im Raum dürfen die genannten
Temperaturdifferenzen zwischen Zuluft am Luftaustritt des Zuluftdurchlasses und mittlerer Raumlufttemperatur in der Zone nicht überschritten werden.
Wärmepumpen können mit dem vereinfachten Verfahren nicht berechnet werden. Für Anlagen mit Wärmepumpen müssen die Kennwerte nach DIN V 18599-3 individuell bestimmt werden und der entsprechende elektrische Energiebedarf muss berechnet werden.

Die Werte des Wärme- und Hilfsenergiebedarfs und die Deckungsanteile der Wärmeerzeuger können anhand der Verfahren dieses Abschnitts allgemein bestimmt werden. Die hier beschriebenen Verfahren erlauben insbesondere die Berücksichtigung von Produktwerten, die den Herstellerunterlagen entnommen werden. 

Wenn die gerätespezifischen Größen nicht bekannt sind, müssen die angegebenen Standardwerte eingesetzt werden. Diese Standardwerte repräsentieren allerdings Geräte, deren energetische Qualität dem unteren Durchschnitt des Marktniveaus entspricht, so dass es sich im Normalfall lohnt, mit konkreten Produktwerten bzw. Planungsangaben zu rechnen.

©  Marc Husmann   Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers.