Mittwoch, 15. März 2017

Energieberater und die DIN 4108 Beiblatt 2

    

                    

Die DIN 4108 Beiblatt 2 - Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden –Wärmebrücken – Planungs- und Ausführungsbeispiele ist eine Norm die in dem Energieausweis berücksichtigt werden muss.

Dieses Beiblatt enthält Planungs- und Ausführungsbeispiele zur Verminderung von Wärmebrückenwirkungen. Das Beiblatt stellt Prinzipskizzen von Anschlussdetails aus dem Hochbau dar. Dargestellt werden Planungs-und Ausführungsbeispiele nur unter dem Aspekt des Wärmeschutzes. Andere bauphysikalische und statisch konstruktive Anforderungen müssen nach den geltenden Regelwerken ausgeführt werden.

Bemessungswerte des längenbezogenen Wärmedurchgangskoeffizienten Ψund der Temperaturfaktoren fRsi können Wärmebrückenkatalogen entnommen oder nach DIN EN ISO 10211-1 und DIN EN ISO 10211-2  berechnet werden.

Die in diesem Beiblatt angegebenen Bedingungen und Randbedingungen gelten nur für den rechnerischen Nachweis der in diesem Beiblatt aufgeführten Beispiele.

Bei dem Gleichwertigkeitsnachweis nach der DIN 4108 Beiblatt 2, gibt es bei der Erstellung des Energieausweises häufig Probleme, da pauschale Behauptungen sowenig zielführend sind, wie die nicht stattfindende Überprüfung der Gleichwertigkeit, in einem Ortstermin bei dem Bauvorhaben.

In der DIN 4108 Beiblatt 2 heißt es:

Gleichwertigkeitsnachweis

Eine eindeutige Reproduzierbarkeit der angegebenen Referenzwerte für Ψ ist nicht gegeben, sie dienen nicht der Validierung eigener Berechnungen. 

Bei der Führung des Gleichwertigkeitsnachweises sollte folgendermaßen verfahren werden:

a) Bei der Möglichkeit einer eindeutigen Zuordnung des konstruktiven Grundprinzips und bei Vorliegen der Übereinstimmung der beschriebenen Bauteilabmessungen und Baustoffeigenschaften ist eine Gleichwertigkeit gegeben;

Das bedeutet liegt der gleiche Schichtaufbau der Wärmebrücke, das gleiche Grundprinzip der Bauteilabmessung und die Eigenschaft des Baustoffes vor, und wird dieser Schichtaufbau im Energieausweis durch gültige Baustoffdaten im Baustoffkatalog abgebildet,und das Vorhandensein wurde im Ortstermin überprüft so ist der Gleichwertigkeitsnachweis erbracht. 



b) Bei Materialien mit abweichender Wärmeleitfähigkeit erfolgt der Nachweis der Gleichwertigkeit über den Wärmedurchlasswiderstand der jeweiligen Schicht;

Die Wärmeleitfähigkeit steht in Abhängigkeit zu der Temperatur hier ist besondere Sorgfalt geboten, da bei einem Energieausweis durch einen Energieberater mit sehr geringen Raumtemperaturen gerechnet wird. 


c) Ist auf diesem Wege keine Übereinstimmung zu erzielen, so sollte die Gleichwertigkeit des entsprechenden Anschlussdetails mit einer Wärmebrückenberechnung nach den in DIN EN ISO 10211-1 beschriebenen Verfahren unter Verwendung der  angegebenen Randbedingungen vorgenommen werden;

Dieser Punkt ist bei der Erstellung eines Energieausweises vom Ersteller dem Energieberater sorgsam zu berücksichtigen. Ein nicht gelungener Gleichwertigkeitsnachweis stellt ein folgenschweren Fehler in der Grundlage des Energieausweises dar. 


d) Ebenso können Werte für Ψ Veröffentlichungen oder Herstellernachweisen entnommen werden,die auf den in diesem Beiblatt festgelegten Randbedingungen basieren;

Dieser Punkt hat wiederholt zur Folge das diese Werte in einem Ortstermin überprüft werden müssen. 


e) Für a und b sind in den Bildern der DIN 4108 Beiblatt 2 Schichtdicken und in der Tabelle 3 Bandbreiten für die Wärmeleitfähigkeit angegeben. Für c und d sind bei den Bildern Referenzwerte für Ψ angegeben.

©  Marc Husmann   Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers.