Freitag, 17. März 2017

Fehlergrenzen Wasserzähler


Wie hoch dürfen die Fehlergrenzen von Wasserzählern sein?

Fehlergrenzen sind die zulässigen Höchstbeträge für positive oder negative Abweichungen vom richtigen Wert, wobei Eichfehlergrenzen und Verkehrsfehlergrenzen,die das Doppelte der Eichfehlergrenzen betragen, unterschieden werden.

Die Eichfehlergrenzen betragen für den unteren Belastungsbereich von Q min bis Q t  (Q t selbst ausgenommen) ± 5 % und für den oberen Belastungsbereich von Q t bis einschließlich  
Q max± 2 %.

2 % für Wassertemperaturen kleiner 30 °C,

3 % für Wassertemperaturen größer 30 °C

Unter Nennbetriebsbedingungen und ohne das Auftreten einer Störgröße darf die Messabweichung die in den entsprechenden gerätespezifischen Anforderungen zugelassenen äußersten Abweichungen (Fehlergrenzen) nicht
überschreiten. Sofern in den gerätespezifischen Anhängen nicht anders angegeben, wird eine Fehlergrenze als zweiseitiger Wert der Abweichung vom wahren Messwert ausgedrückt.

Unter Nennbetriebsbedingungen und bei Auftreten einer Störgröße entspricht die Leistungsanforderung für das Gerät der Festlegung in den entsprechenden gerätespezifischen Anforderungen.Soll das Gerät in einem vorgegebenen kontinuierlichen elektromagnetischen Feld eingesetzt werden, so müssen die erlaubten Messeigenschaften während der Prüfung in einem amplitudenmodulierten elektromagnetischen HF-Feld innerhalb der Fehlergrenzen liegen.


Der Grenzwert ist der kleinere der beiden nachfolgenden Werte:

  • das Volumen, das der Hälfte der Fehlergrenze im oberen Belastungsbereich in Bezug auf das gemessene Volumen entspricht;

  • das Volumen, das der Fehlergrenze in Bezug auf das in einer Minute beim Durchfluss Q 3 durchgeflossene Volumen entspricht.



Ansprechschwelle und Empfindlichkeit:

Ein Wasserzähler muss für die jeweils beabsichtigten Messungen ausreichend empfindlich sein und eine ausreichend niedrige Ansprechschwelle besitzen.


Beständigkeit:

Ein Wasserzähler ist so auszulegen, dass seine messtechnischen Merkmale über einen vom Hersteller veranschlagten Zeitraum hinweg ausreichend stabil bleiben, sofern es ordnungsgemäß aufgestellt und gewartet sowie entsprechend der Bedienungsanleitung unter den vorgesehenen Umgebungsbedingungen eingesetzt wird.

Nach der Durchführung einer geeigneten Prüfung unter Berücksichtigung des vom Hersteller veranschlagten Zeitraums müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

Nach der Beständigkeitsprüfung darf die Abweichung des Messergebnisses vom Ausgangsmessergebnis folgende Werte nicht übersteigen:

  • 3 % des gemessenen Volumens zwischen Q 1(einschließlich) und Q 2(ausschließlich);

  • 1,5 % des gemessenen Volumens zwischen Q 2(einschließlich) und Q 4(einschließlich).

Die Messabweichung für das nach der Beständigkeitsprüfung gemessene Volumen darf folgende Werte nicht übersteigen:

  • ± 6 % des gemessenen Volumens zwischen Q 1(einschließlich) und Q 2(ausschließlich);

  • ± 2,5 % des gemessenen Volumens zwischen Q 2(einschließlich) und Q 4(einschließlich) für Wasserzähler, die für Wassertemperaturen zwischen 0,1 °C und 30 °C vorgesehen sind;
  • ± 3,5 % des gemessenen Volumens zwischen Q 2(einschließlich) und Q 4(einschließlich) für Wasserzähler, die für Wassertemperaturen zwischen 30 °C und 90 °C vorgesehen sind.




Zuverlässigkeit:

Ein Wasserzähler ist so auszulegen, dass der Einfluss eines Defekts, der zu einem ungenauen Messergebnis führen würde, so weit wie möglich vermindert wird, sofern ein derartiger Defekt nicht offensichtlich ist.


Eignung:

  • Ein Wasserzähler darf keine Merkmale aufweisen, die eine Benutzung in betrügerischer Absicht erleichtern, und die Möglichkeit der ungewollten Falschbedienung ist so gering wie möglich zu halten.
  • Ein Wasserzähler muss unter Berücksichtigung der praktischen Einsatzbedingungen für die beabsichtigte Benutzung geeignet sein und darf an den Benutzer keine unangemessen hohen Ansprüche stellen, um ein korrektes Messergebnis zu erhalten.

  • Bei Durchflüssen oder Strömen außerhalb des zulässigen Bereichs darf der Fehler eines Wasserzählers für Versorgungsleistungen keine übermäßige einseitige Abweichung aufweisen.

  • Ist ein Wasserzähler für die Messung von Messgrößen ausgelegt, die im Zeitverlauf konstant sind, so muss das Messgerät gegenüber kleinen Schwankungen der Messgröße unempfindlich sein oder angemessen reagieren.


  • Ein Wasserzähler muss robust sein, und die Werkstoffe, aus denen es besteht, müssen für die beabsichtigten Einsatzbedingungen geeignet sein.

  • Ein Wasserzähler ist so auszulegen, dass die Messvorgänge kontrolliert werden können, nachdem das Messgerät in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen wurde. Erforderlichenfalls muss das Messgerät eine spezielle Ausrüstung oder Software für diese Kontrolle besitzen. Das Prüfverfahren ist in der Bedienungsanleitung zu beschreiben.

  • Wenn ein Messgerät über zugehörige zusätzliche Software verfügt, die neben der Messfunktion weitere Funktionen erfüllt, muss die für die messtechnischen Merkmale entscheidende Software identifizierbar sein; sie darf durch die zugehörige zusätzliche Software nicht in unzulässiger Weise beeinflusst werden.



Am Gerät anzubringende bzw. dem Gerät beizulegende Informationen
:

Auf einem Messgerät sind folgende Angaben zu machen:

  • Zeichen oder Name des Herstellers,

  • Angaben über die Messgenauigkeit,sowie gegebenenfalls

  • Angaben zu den Einsatzbedingungen,

  • Messkapazität,

  • Messbereich,

  • Identitätskennzeichnung,

  • Nummer der EG-Baumusterprüfbescheinigung oder der EG-Entwurfsprüfbescheinigung,

  • Angaben darüber, ob Zusatzeinrichtungen, die Messergebnisse liefern, den Bestimmungen   dieser Richtlinie über die gesetzliche messtechnische Kontrolle genügen oder nicht.

Ist ein Gerät zu klein oder zu empfindlich, um die erforderlichen Angaben zu tragen, müssen die Verpackung (soweit vorhanden) und die gemäß dieser Richtlinie zu erstellenden Begleitunterlagen entsprechend gekennzeichnet sein.

Dem Messgerät müssen Informationen über seine Funktionsweise beiliegen, sofern sich dies wegen der Einfachheit des Messgeräts nicht erübrigt.  
Diese Informationen müssen leicht verständlich sein und gegebenenfalls folgende Angaben enthalten:

  • Nennbetriebsbedingungen;

  • Klassen der mechanischen und elektromagnetischen Umgebungsbedingungen;

  • obere und untere Temperaturgrenze, Kondenswasserbildung möglich/nicht möglich, offener bzw. geschlossener Einsatzort;

  • Anweisungen für Aufstellung, Wartung, Reparaturen und zulässige Einstellungen;

  • Anweisungen zur Gewährleistung eines fehlerfreien Betriebs sowie Angaben zu besonderen Einsatzbedingungen;

  • Bedingungen für die Kompatibilität mit Schnittstellen, Teilgeräten oder Messgeräten.

©  Marc Husmann   Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers.