Mittwoch, 15. März 2017

Kontrollierte Wohnraumlüftung (KWL)


                    

        

Wenn die erforderliche Zuluftmenge nicht mehr über Undichtheiten der Gebäudehülle in ein Gebäude gelangen kann, wird zusätzlich zu den beschriebenen mechanischen Abluftanlagen auch der Einsatz mechanischer Zuluftanlagen mit Zuluftventilatoren erforderlich. Der mit diesen Ventilatoren erzeugte Luftdruck ermöglicht die Förderung von Luftvolumenströmen aus dem Freien über Luftaufbereitungsanlagen, Luftleitungen und Zuluftdurchlässe in die zu lüftenden Räume. In diesen Räumen wird die Luft so dann von Abluftdurchlässen erfasst, über Luftleitungen gesammelt und von Abluftventilatoren wieder ins Freie gefördert.

In begrenztem Ausmaß sind die Luftdruckverhältnisse in mechanisch gelüfteten Raumgruppen durch geeignete Luftmengeneinstellung beeinflussbar. Bei Lüftungsbetrieb ermöglicht das einen geringen ständigen Luftstrom von Hochdruckzonen zu Niederdruckzonen. Hochdruckzonen werden grundsätzlich jene Räume zugeordnet,die dem ständigen Aufenthalt von Personen dienen (Wohn- und Schlafzimmer,Büroräume usw.), während man Räume mit Geruchsbelastungen (Raucherzonen,Küchen, Sanitärräume usw.) möglichst in Niederdruckzonen anordnet. Im Gegensatz zur natürlichen Fensterlüftung bietet eine mechanische Lüftung die Möglichkeiten, Zuluft mit Luftfiltern zu reinigen, den Energieinhalt der Abluft für die Vorwärmung der Zuluft mit Wärmerückgewinnungsanlagen in der Heizperiode zu nutzen und die Lufterneuerung bedarfsabhängig zu automatisieren. Für eine „kontrollierte Wohnraumlüftung“ wurden Planungs-, Prüf- und Betriebsgrundsätze festgelegt.



Kontrollierte Wohnraumlüftung

Bei der Nutzung von Gebäuden fallen regelmäßig Betriebskosten an, die im Verlauf einer Gebäudenutzungsdauer zu erheblichen Größenordnungen anwachsen können.Ein Teil dieser Kosten wird für Energieträger aufgewendet, die dem Betrieb von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen dienen. Sowohl bei der Konzeption als auch beider Betriebsweise dieser Anlagen bestehen Gestaltungsspielräume, über welche sich diese Kosten beeinflussen lassen. Beispiele dafür wären Planungsüberlegungen zu:

• Automatisierung bedarfsabhängiger Lufterneuerung,
• Einsatz von Systemen zur Wärmerückgewinnung,
• Nutzung der Abwärme von Kälteversorgungsanlagen,
• Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen,
• systematischer Anlagenwartung mit vorbeugender Anlageninstandhaltung.

Investitionen in derartige Systeme lassen sich eher verwirklichen, wenn man bereits in den Planungsphasen die Beeinflussbarkeit der Betriebskosten untersucht und in angemessener Weise berücksichtigt. Im Rahmen eines Planungsprozesses nimmt allerdings der Gestaltungsspielraum zur Beeinflussung derartiger Betriebskostenanteile mit jeder Planungsfestlegung ständig ab und ist bei Abschluss einer Planung und deren Freigabe zur Ausführung nahezu ausgeschöpft.

©  Marc Husmann   Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers.