Freitag, 17. März 2017

Kupfer im Trinkwasser


Für Kupfer sind entsprechend der Trinkwasserrichtlinie 2 Milligramm pro Liter als Grenzwert festgesetzt worden. Bei regelmäßiger Aufnahme führt Kupfer bei Säuglingen und Kleinkindern möglicherweise schon ab Konzentrationen von wenigen Milligramm pro Liter zu Gesundheitsschädigungen (Frühformen von Kupfer-assoziierter frühkindlicher Leberzirrhose).  

Diese Gefahr besteht, wenn die Verwendung der Kupferrohre in Verbindung mit der vorhandenen Wasserbeschaffenheit nicht den a.a.R.d.T. entspricht.

Doch selbst unter Beachtung der a.a.R.d.T. können beim Zusammentreffen neuer kupferner Trinkwasser-Installationen mit bestimmten Wässern, vor allem mit Wässern von niedrigem pH-Wert, nach Stagnation des Wassers in der Leitung vorübergehend Kupferkonzentrationen von mehr als
2 Milligramm pro Liter auftreten. Daraus könnte sich eine Schädigung der Gesundheit nicht gestillter Säuglinge dann ergeben, wenn im Wochenmittel Grenzwertüberschreitungen auftreten und Stagnationswasser entgegen allen Empfehlungen nicht nur gelegentlich, sondern regelmäßig zur Zubereitung der Säuglingsnahrung verwendet wird.

Obwohl der Einsatz von Kupferleitungen nach der aktuellen DIN 50930 Teil6 (August 2001) für Wässer mit einem pH-Wert größer 7,4 möglich ist,wurden mehrere Fälle bekannt, bei denen die Verteilung von Trinkwässern mit einem pH-Wert zwischen 7,4 und 7,8 in Kupferrohren zu Kupferkonzentrationen von mehr als 2 Milligramm pro Liter im Wochenmittel führten. Bei Wässern mit einem pH-Wert größer oder gleich 7,8 kann in der Regel angenommen werden, dass bei Installationen, die älter als ein Jahr sind, der Grenzwert eingehalten wird

©  Marc Husmann   Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers.