Mittwoch, 15. März 2017

Lüften nach Norm

Mit verbessertem Dämmstandard nimmt der Anteil der Lüftungswärmeverluste zu.
Gerade bei optimal gedämmten Gebäuden ist es nahe liegend, durch mechanische
Lüftungssysteme die Wärmeverluste zu verringern und gleichzeitig gute Luftqualität
zu sichern.
 
Die DIN 1946 bezeichnet  vier Lüftungsbetriebsstufen: 

  • Lüftung zum Feuchteschutz 

  • reduzierte Lüftung 
  • Nennlüftung 
  • Intensivlüftung 


Die Lüftungsstufe zum Feuchteschutz entscheidet über die Notwendigkeit zur Erstellung
eines Lüftungskonzepts. Im Neubau oder nach einer umfassenden Modernisierung
muss stets der Feuchteschutz sichergestellt sein – entweder durch Undichtigkeit
oder durch lüftungstechnische Maßnahmen.
 
Eine Undichtigkeit reicht nicht mehr zum Feuchteschutz

Es ist davon auszugehen, dass im Neubau und bei den heute üblichen energetischen
Modernisierungen auf EnEV-Standard der Luftwechsel durch Infiltration
nicht die notwendige Lüftung zum Feuchteschutz sicherstellt.
 

Dichte Gebäude entsprechen den heutigen normativen Vorgaben. Notwendige
sog. „Außenluftvolumenströme“ – das sind die von außen in die Wohnräume
gebrachten Luftmengen – sind beispielsweise durch 
  • Fensterlüftung,
  • Abluftanlagen in Kombination mit Außenluftdurchlässen, 
  • dezentrale Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung, 
  • zentrale Lüftungsanlagen 
sicherzustellen.

Die Fensterlüftung birgt das Risiko der ausreichenden Mitwirkung des Nutzers. Aus
rechtlicher Sicht ist dessen Mitwirkungspflicht auf zwei- bis dreimaliges Lüften
täglich eingeschränkt!

©  Marc Husmann   Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers.