Mittwoch, 15. März 2017

Lüftungsanlagen und Schallschutz



Allgemeine Anforderungen an Schallschutz:


Die allgemeinen Anforderungen an den Schallschutz nach DIN 4109 sind einzuhalten.

Die Geräuschbelastung ist im Wohnungsbau vor allem durch die Schallemission von Geräten (z. B. Ventilatoren und Wärmepumpen) und die Schallübertragung (Luft- und Körperschall) charakterisiert. Im Aufenthaltsbereich kann der wahrgenommene Schalldruckpegel gemessen werden. Die schalltechnischen Kennwerte für Ventilatoren in Lüftungsanlagen und für Lüftungsgeräte (Schallleistungspegel) sind den Produktangaben des jeweiligen Herstellers nach DIN 4719 zu entnehmen.

Ventilatorgestützte Lüftungssysteme können erhöhte Anforderungen erfüllen, wenn Lüftungsanlagen/-geräte mit der Schallschutz-Ausführung nach DIN 4719 (mit „S“-Gerät) zum Einsatz kommen und zusätzliche Maßnahmen, wie z. B. akustische Entkoppelungen von Lüftungsanlage bzw. -gerät und Gebäude sowie von Ventilatoreinheit und Luftleitungsnetz, durchgeführt werden.

Die von Einzelraum-Lüftungsgeräte oder Einzelventilatoren in der eigenen Nutzungseinheit bei Betrieb mit Nennlüftung oder geringer verursachten Dauergeräusche, sind so zu behandeln wie die Geräusche , wenn der Nutzer den Lüftungs-Betrieb nicht eigenständig unterbrechen kann. Der Schallschutz im eigenen Wohnbereich muss in diesem Falle objektbezogen vereinbart und bei der Planung berücksichtigt werden.


Sofern nach landesrechtlichen Vorschriften für besondere Räume konkrete Luftvolumenströme bzw. Lüftungssysteme gefordert werden, ist die Realisierung durch entsprechende lüftungstechnische Maßnahmen sicherzustellen. Bei der Realisierung der Luftvolumenströme ist zwischen freien und ventilatorgestützten Lüftungssystemen zu unterscheiden.

Während für freie Lüftungssysteme bei den meisten Lüftungs-Betriebsstufen eine Unterstützung durch manuelles Fenster öffnen durch den Nutzer erforderlich ist, wird dies für ventilatorgestützte Lüftungssysteme in Abhängigkeit von der Auslegung nur für Intensivlüftung gefordert.

Die Raumluftqualität wird durch Personen unter Berücksichtigung der Aktivitäten und Gewohnheiten, durch die Ausstattung der Wohnung, die Wohnumgebung, Anlagen bzw. Geräte mit Zuluftfunktion und weitere temporäre Effekte (z. B. Baufeuchte und Ausdünstungen in neu errichteten Gebäuden) beeinflusst. Charakteristische Größen für die Beurteilung der Raumluftqualität sind

  • Kohlendioxid (CO 2 ) (Emission vorwiegend durch Personen);
  • Luftfeuchtigkeit (Beeinflussung durch Personen und Raumausstattung);
  • flüchtige organische Komponenten (VOC) (Emission durch Personen und Raumausstattung) sowie
  • Gerüche

©  Marc Husmann   Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers.