Montag, 20. März 2017
Prüfung des geltend gemachten Anspruchs
Soll der Sachverständige gemäß dem Beweisbeschluss die Höhe etwaiger Mängelbeseitigungskosten ermitteln, muss er beim Studium der Akte klären, welcher Anspruch bezüglich der Mängel geltend gemacht wird. Die Aufklärung eines endgültig zuzusprechenden Schadensersatzanspruches erfordert einen viel höheren Aufwand als der später abzurechnende Kostenvorschussanspruch. Beim
Kostenvorschussanspruch kann die Schätzung der Höhe der Mängelbeseitigungskosten deshalb gröber sein. Sind in der dem Sachverständigen zur Verfügung gestellten Gerichtsakte weitere
Gutachten enthalten, darf der Sachverständige diese nur dann mit verwerten
oder bei seinen Auswertungen berücksichtigen, wenn er durch das Gericht dazu
ermächtigt wurde.
© Marc Husmann Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers.