Mittwoch, 15. März 2017

PV Genehmigungen und Förderungen

Genehmigungen von Photovoltaik Anlagen


        
PV-Anlagen sind bauliche Anlagen. Sie bedürfen in der Regel keiner Baugenehmigung durch die unteren Bauaufsichtsbehörden.Falls jedoch Zweifel bestehen im Hinblick auf:

• Belange des Denkmalschutzes
• Gestaltungsatzungen
• Aussagen des Bebauungsplans
• Abstandsflächen

empfiehlt sich eine Klärung mit der örtlichen Bauaufsichtsbehörde.Parallel zur Bauantragsplanung sollten:

• der Kontakt zum örtlichen Energieversorger (EVU) hergestellt werden, um den Einspeisevertrag einzuleiten und evtl. Anforderungen abzuklären.

• Anträge zur Gewährung evtl. öffentlicher Fördermittel gestellt werden.   

Förderung von Photovoltaik Anlagen


        
Es gibt eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten, die oftmals von den Berufszweigen abhängig ist. So erhalten zum Beispiel Landwirte, die sich zum Bau einer Photovoltaikanlage entschließen,teilweise eine Bezuschussung von den Landwirtschaftsverbänden.Für die Mehrheit der Photovoltaikanlagenbetreiber kommt allerdings nur die reguläre Einspeisevergütung in Frage.  

Die Einspeisevergütung richtet sich nach:

a) Montageort der Photovoltaikanlage. Es wird nach Freiflächen-, Fassaden- oder Aufdachinstallation unterschieden.

b) Nach Anlagengröße bzw. Leistung.

c) Anschlusszeitpunkt und Anschlussjahr.

Finanzierung von Photovoltaik Anlagen



Die bekanntesten Geldinstitute die Erneuerbare Energieanlagen finanzieren sind wohl die Kfw- und die Umweltbank. Spezielle Förderprogramme bieten große vorteile und machen eine Finanzierung bei einer gut berechneten Photovoltaik Anlage reizvoll.

Gute Finanzprodukte für die Finanzierung von Photovoltaikanlagen zeichnen sich durch folgende Merkmale aus:

  • Langfristige, zinsgünstige Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen
  • Sichere Kalkulationsgrundlage durch einen festen Zinssatz für 5 oder 10 Jahre.
  • Flexibilität durch die Möglichkeit, ausstehende Darlehens(teil-)beträge jederzeit und ohne zusätzliche Kosten vorzeitig zurückzahlen zu können
  • Kombinationsmöglichkeit mit anderen öffentlichen Mitteln


Wer wird gefördert ? 


• Privatpersonen
• Gemeinnützige Investoren
• private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
• Freiberufler
• Landwirte


Voraussetzung: Die Anlagen erfüllen die Bedingungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz
Größere Investitionen in Photovoltaik-Anlagen können aus dem ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm bzw. aus dem KfW-Umweltprogramm mitfinanziert werden. Sanierungsfälle und Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten im Sinne der EuropäischenKommission sind ausgeschlossen.Kommunen und kommunalen Unternehmen steht zur Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen das KfW-Infrastrukturprogramm zur Verfügung.


Wie wird gefördert?


Man kann langfristige, zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren erhalten, die bei einer durchleitenden Bank oder Sparkasse (in der Regel über die Hausbank) beantragt wird.



Was wird finanziert?



Finanziert werden die Investitionskosten (bei Vorsteuerabzugsberechtigung ohne Umsatzsteuer) für folgende Vorhaben in Deutschland:

• Errichtung, Erweiterung oder Erwerb einer Photovoltaik-Anlage
• Erwerb eines Anteils an einer Photovoltaik-Anlage im Rahmen einer GbR einschließlich der Kosten für:

– Messeinrichtungen
– Planung
– Montage und die notwendigen Netzanschlüsse (sofern vom Investor zu tragen)  

Nicht mitfinanziert werden Beteiligungen an juristischen Personen des privaten Rechts
(z. B.Kapitalbeteiligung an einer „Solarfonds" GmbH & Co. KG). Gebrauchte Anlagen werden nicht finanziert.


©  Marc Husmann   Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers.