Freitag, 17. März 2017

Trinkwasserverordnung 2011 - radioaktives Trinkwasser


Die Novelle der Trinkwasserverordnung soll erstmalig Anforderungen an die Messung und Überwachung der Trinkwasserqualität im Hinblick auf Radioaktivität festlegen, um damit die Voraussetzungen für den praktischen Vollzug zu schaffen.

Die TrinkwV 2001, ebenso wie die Trinkwasserrichtlinie, enthält zwar Vorgaben hinsichtlich radioaktiver Stoffe (für Tritium eine Aktivitätskonzentration von100 Becquerel pro Liter und für alle anderen Radionuklide – mit Ausnahme vonTritium, Kalium-40, Radon und Radonzerfallsprodukten– eine Gesamtrichtdosis von 0,1 Millisievert pro Jahr), allerdings fehlen bislang– in Deutschland wie auch auf EU-Ebene – die zu deren Ermittlung erforderlichen Konkretisierungen (Kontrollmethoden,Kontrollhäufigkeit, relevante Überwachungsstandorte und Referenzkonzentrationen der dosisrelevanten Radionuklide im Trinkwasser).  

Gegenwärtig finden daher weder durch die Wasserversorgungsunternehmen (WVU) durchgängige Messungen der Radioaktivität im Trinkwasser noch vertiefte Überwachungsmaßnahmen durch die Landesbehörden statt. Die in der TrinkwV 2001 enthaltenen behördlichen Anordnungsbefugnisse sowie die generell formulierten Pflichten des WVU laufen im Hinblick auf die Überwachung von Radioaktivität im Trinkwasser ins Leere.

In Folge der Neuregelungen der Trinkwasserverordnung 2011 können und müssen die Wasserversorgungsunternehmen –nach Ablauf eines Übergangszeitraumes von drei Jahren – Messungen der Radioaktivität im Trinkwasser vornehmen (lassen) und gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen zur Wasseraufbereitung vorsehen. Die zuständigen Landesbehörden können dann die WVU überwachen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen anordnen.

Der bisherige Richtwert in der Trinkwasserverordnung für die Strahlenexposition der Bevölkerung durch den Verzehr von Trinkwasser (Gesamtrichtdosis) in Höhevon 0,1 Millisievert pro Jahr bleibt – wie auf EU-Ebene ebenfalls weiter vorgesehen – der grundlegende Maßstab zur Beurteilung der Radioaktivität im Trinkwasser.

Ausgehend von der Gesamtrichtdosis bzw. der Rn-222-Aktivitätskonzentration werden für den praktischen Vollzug messbare Referenzkonzentrationen der dosisrelevanten Radionuklide im Trinkwasser angegeben. Diese Werte sind identisch mit den von der EU vorgesehenen bzw. empfohlenen Referenzwerten.

Durch die Trinkwasserverordnung 2011 wird ein Reduzierungsgebot für die Radioaktivität im Trinkwasser eingeführt. Dieses grundsätzlich im Strahlenschutz vorgesehene und bereits im deutschen Strahlenschutzrecht in § 6 Absatz 2 und § 94 der Strahlenschutzverordnung enthaltene Gebot dient der gesundheitlichen Vorsorge und beinhaltet, dass die Strahlenexposition- auch unterhalb der Grenze - bzw. Richtwerte - so gering wie möglich zu halten ist.

©  Marc Husmann   Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers.