Freitag, 11. August 2017

Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster


Einzelentlüftungsanlagen sind Entlüftungsanlagen mit eigenen Ventilatoren für jede Wohnung. Einzelentlüftungsanlagen ermöglichen die Entlüftung von Räumen einer Wohnung nach Bedarf. Die Ventilatoren werden entweder durch den Nutzer nach Bedarf betätigt oder durch Raumluftsensoren automatisch gesteuert.






















Diese Entlüftungsanlagen haben für mehrere Wohnungen eine gemeinsame Abluftleitung (Hauptleitung), durch die Abluft unter Überdruck ins Freie geleitet wird, siehe Bild 2. Die Entlüftungsanlage entspricht dem in DIN 1946-6:2009-05, Bild A.4, dargestellten Abluftsystem.



Zentralentlüftungsanlagen sind Entlüftungsanlagen mit gemeinsamem Ventilator für mehrere Wohnungen. Zentralentlüftungsanlagen ermöglichen je nach Ausführungsart:
⎯ eine dauernde Entlüftung der Räume mit Volumenströmen, die für die angeschlossenen Wohnungen nur gemeinsam dem Bedarf der Bewohner angepasst werden können (im Folgenden genannt „Zentralentlüftungsanlagen mit nur gemeinsam veränderlichem Gesamtvolumenstrom“);
⎯ eine Entlüftung der Räume mit Volumenströmen, die wohnungsweise dem Bedarf der jeweiligen Bewohner angepasst werden können (im Folgenden genannt „Zentralentlüftungsanlagen mit wohnungsweise veränderlichen Volumenströmen“).

Zentralentlüftungsanlagen mit nur gemeinsam veränderlichem Gesamtvolumenstrom
Anlagen dieser Ausführungsart haben Abluftventile mit gleichen betrieblich unveränderlichen Ventilkennlinien.
Durch eine entsprechende Schaltung des Ventilators können Anlagen dieser Ausführungsart mit planmäßigem Luftvolumenstrom oder zeitweise reduziertem Luftvolumenstrom betrieben werden. Die Volumenstromreduzierung wird an allen Abluftventilen gleichzeitig wirksam, siehe Bild 3. Die Entlüftungsanlage entspricht dem in DIN 1946-6:2009-05, Bild A.5, dargestellten Abluftsystem.



Zentralentlüftungsanlagen mit wohnungsweise veränderlichen Volumenströmen
Anlagen dieser Ausführungsart haben einstellbare Abluftventile mit veränderlichen Kennlinien. Die Abluftventile werden durch den Nutzer nach dem Bedarf betätigt oder automatisch durch Raumluftsensoren gesteuert, wodurch die Volumenströme wohnungsweise bzw. raumweise dem jeweiligen Bedarf angepasst werden, siehe Bild 4.



Grundsätzliche lüftungstechnische und hygienische Anforderungen

Entlüftungsanlagen zur Entlüftung von Bädern, auch mit Klosettbecken, können wahlweise, je nach Ausführungsart und Betriebsweise für folgende planmäßigen Mindest-Abluftvolumenströme qv ausgelegt werden:

⎯ 40 m3/h: Der Abluftvolumenstrom muss dauernd abgeführt werden.
Der Abluftvolumenstrom darf in Zeiten geringen Luftbedarfs, vorwiegend nachts, jedoch nicht
mehr als 12 Stunden je Tag, um die Hälfte reduziert werden.
oder:

⎯ 60 m3/h: Dieser Abluftvolumenstrom muss bei bedarfsgeführten Entlüftungsanlagen, während der
Nutzung abgeführt werden.
Der Abluftvolumenstrom darf in Zeiten geringen Luftbedarfs reduziert werden.

Der Abluftvolumenstrom muss in Zeiten geringen Luftbedarfs entweder dauernd mindestens
15 m3/h Abluftvolumenstrom betragen oder im regelmäßigen Intervallbetrieb als Mittelwert
über 24 h ohne Berücksichtigung einer Nutzung, ebenfalls mindestens 15 m3/h betragen.
Bei Intervallbetrieb darf das Lüftungssystem nicht länger als jeweils 1 h ausgeschaltet sein.
Der Abluftvolumenstrom darf in Zeiten geringen Luftbedarfs auf 0 reduziert werden, wenn
bei normaler Nutzung eines Bades, z. B. ohne zusätzliche Wäschetrocknung (geringer
Feuchteanfall) oder eines Toilettenraumes, das Gebäude einem Wärmeschutzstandard, der
mindestens den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1995 oder besser entspricht
und wenn nach jedem Ausschalten des Lüftungsgerätes weitere 15 m3 Luft über die Entlüftungsanlage aus dem zu lüftenden Raum abgeführt werden. Ausgenommen davon sind
Küchen und Kochnischen.
Bei Toilettenräumen dürfen die genannten Mindest-Abluftvolumenströme halbiert werden.
Für Kochnischen und Küchen mit Fenstern können die Mindest-Abluftvolumenströme für Bäder angesetzt werden. Für die Lüftung von Küchen mit und ohne Fenster, siehe auch DIN 1946-6.
Bedarfsgeführte Entlüftungsanlagen, die mit einem geeigneten Raumluftsensor nach Bedarf gesteuert werden, sollen dauernd Abluftvolumenströme zwischen den Werten bei Nutzung und mindestens 15 m3/h fördern.

Die Abluftvolumenströme dürfen sich gegenüber den planmäßigen Volumenströmen durch Wind und thermischen Auftrieb um nicht mehr als ± 15 % ändern. Anstatt mit dem tatsächlichen Einfluss von Wind und thermischem Auftrieb ist bei der Planung einer Anlage damit zu rechnen, dass sich die Unterschiede der statischen Drücke zwischen den entlüfteten Räumen und den Außenseiten der Auslassöffnungen (Stördrücke) um 40 Pa vergrößern bzw. verringern, wenn der Abluftvolumenstrom lotrecht über Dach austritt, andernfalls um 60 Pa.

Bei Einzelentlüftungsanlagen mit gemeinsamer Hauptleitung muss bei alleinigem Betrieb des untersten Lüftungsgerätes von diesem Gerät der Mindest-Abluftvolumenstrom erreicht werden. Bei gleichzeitigem
Betrieb aller Lüftungsgeräte darf sich der Luftvolumenstrom am untersten Gerät gegenüber dem
planmäßigen Abluftvolumenstrom um höchstens 10 % verringern.

Bei Zentralentlüftungsanlagen mit nur gemeinsam veränderlichem Gesamtvolumenstrom nach 3.2.1 muss am untersten Abluftventil wenigstens der Mindest-Abluftvolumenstrom nach 4.1.1 erreicht werden. Am obersten Abluftventil darf der Luftvolumenstrom höchstens 10 % höher liegen als am untersten Abluftventil.
Bei Zentralentlüftungsanlagen mit wohnungsweise veränderlichem Luftvolumenstrom nach 3.2.2 muss bei alleinigem Offenstehen des untersten Abluftventils an diesem Ventil der Mindest-Abluftvolumenstrom nach 4.1.1 erreicht werden. Bei Offenstehen aller Abluftventile darf sich der Luftvolumenstrom am untersten Abluftventil um höchstens 10 % verringern.

Die Bemessung der gegebenenfalls notwendigen Außenluftdurchlässe erfolgt für einen Außenluftstrom, der dem notwendigen Mindest-Abluftvolumenstrom entspricht, abzüglich des wirksamen Außenluftstromes durch Infiltration, für Entlüftungsanlagen.
Der Außenluftstrom durch Infiltration kann nach DIN 1946-6 berechnet werden. Sofern die Dichtheit der Gebäudehülle nicht bekannt ist, kann der Außenluftstrom durch Infiltration für Entlüftungsanlagen für den Anwendungsbereich der Norm aus der nachfolgenden Tabelle 1 oder Tabelle 2 entnommen werden.

Die Ventilatoren müssen für den planmäßigen Betrieb ausreichend korrosionsbeständig sein und für Dauerbetrieb bei allen Laststufen geeignet sein. Sie müssen so eingebaut sein, dass sie leicht zugänglich sind.
Wartung und Austausch müssen möglich sein.
Die Ventilatoren sollten mehrere Schaltstufen haben oder stufenlos regelbar sein. Dabei muss mindestens eine Schaltstufe den Anforderungen  entsprechen; der Luftvolumenstrom bei der höchsten Schaltstufe sollte die Festlegung  nicht überschreiten. Es ist zweckmäßig, den Betriebszustand der
Ventilatoren an ihrer Schaltstelle optisch erkennbar zu machen; mindestens muss erkennbar sein, ob die Ventilatoren in Betrieb sind.
Ventilatoren mit nur einer Schaltstufe sind nur dann zulässig, wenn die  genannten Anforderungen
eingehalten werden.
Ventilatoren von Einzelentlüftungsanlagen und Abluftventile von Zentralentlüftungsanlagen mit wohnungsweise veränderlichem Luftvolumenstrom müssen von der zugehörigen Wohnung schaltbar sein, z. B. kann über den Lichtschalter der Ventilator so in Betrieb gesetzt bzw. das Abluftventil so geöffnet werden, dass mindestens die  vorgegebenen Mindest-Abluftvolumenströme gefördert werden. Die Ventilator bzw. Ventilschaltung muss sicherstellen, dass entsprechend auch in Zeiten geringen Luftbedarfs die Entlüftungsanlage betrieben wird oder wenn sie abgeschaltet wird, mindestens weitere 15 m3 Abluft abführt.
Ventilatoren von Zentralentlüftungsanlagen müssen an zentraler Stelle schaltbar sein. Ventilatoren von Zentralentlüftungsanlagen mit veränderlichen Gesamtvolumenströmen können eine Schaltung haben, durch die der Gesamtvolumenstrom nachts reduziert werden kann; der Luftvolumenstrom darf auch tagsüber reduziert werden, wenn keiner der angeschlossenen Räume genutzt wird.

Die brandschutztechnischen Eigenschaften der verwendeten Bauteile sind nach den Vorschriften der Landesbauordnungen nachzuweisen.

©  Marc Husmann   Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers.